Aktenvernichtung Franken

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO 

Im Rahmen der, seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz Grundverordnung DSGVO sind Sie verpflichtet, die Vernichtung Ihrer personenbezogenen Daten mittels einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzusichern. Selbstverständlich erhalten Sie diese von uns zusammen mit den sogenannten TOM, der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Vorgehensweise bei der Behandlung / Vernichtung Ihrer Daten festlegt.

Alle unsere Mitarbeiter sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.

Akten- und Datenträgervernichtung gemäß BDSG

Der Umgang mit vertraulichen Daten, wie sensibler Schriftverkehr, interne Preislisten sowie Bilanzen oder Rechnungsunterlagen erfordert besondere Sorgfalt.

Dies gilt vor allem auch für deren Entsorgung und Vernichtung.

Als kompetenter Partner im Bereich Papier sorgt die ROWE sich um die sachkundige und gesetzeskonforme Entsorgung und Vernichtung Ihrer Altakten und auch Datenträger wie CD’s, Festplatten usw. Selbstverständlich erfüllen wir hierbei alle Bedingungen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG.

Die Einhaltung einer geschlossenen Sicherheitskette vom Abtransport bis zur endgültigen Vernichtung der Unterlagen hat dabei höchste Priorität.

Der Transport Ihrer Akten- und Datenträger erfolgt in speziellen, verschlossenen Behältern mittels Kastenfahrzeugen. Unsere Fahrzeuge verfügen gemäß DIN 66399-3 über einen festen, geschlossenen Kastenaufbau und ein GPS-Ortungssystem.

Grundsätzlich unterliegen alle unsere Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht und sind gemäß Art. 28 Abs. 3) DSGVO verpflichtet.

Ihre Datenschutzbehälter und Container werden in einer Vernichtungsanlage in der dafür vorgesehenen, sogenannten Sicherheitszone abgeladen. Das Material wird dort noch am gleichen Tag gemäß DIN 66399 vernichtet. Hierzu erhalten Sie eine Vernichtungserklärung.

Der vernichtete Rohstoff wird anschließend der Wiederverwertung zugeführt.